Entscheidungsstichwort (Thema)

Form des Arbeitszeugnisses

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Arbeitszeugnis ist auf einem ordentlichen Firmenbogen, in welchem das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt ist, in ungefaltetem Zustand auszustellen.

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Entscheidung vom 29.06.1993; Aktenzeichen 7 Ca 520/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446069

NZA 1994, 890

NZA 1994, 890-891 (ST1)

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