Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsstellung des Betriebsrats hinsichtlich eines von der Arbeitgeberin unterhaltenen Twitter-Accounts
Leitsatz (amtlich)
Unterhält die Arbeitgeberin einen Twitter-Account, besteht zumindest aufgrund der Funktionalität "Antwort" ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Normenkette
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6
Verfahrensgang
ArbG Hamburg (Entscheidung vom 06.12.2017; Aktenzeichen 28 BV 6/17) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06. Dezember 2017, 28 BV 6/17, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, es zu unterlassen, bei der Internetplattform Twitter die Veröffentlichung der Seite https://twitter.com/x aufrechtzuerhalten, solange nicht die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats oder eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle vorliegt.
Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,00 € angedroht.
Der weitergehende Antrag des Gesamtbetriebsrats wird zurückgewiesen.
Für die Arbeitgeberin wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Gründe
A.
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats beim Betreiben eines Twitteraccounts durch die Arbeitgeberin.
Die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 2.) betreibt bundesweit durch verschiedene Tochtergesellschaften in insgesamt 30 Betriebsstätten Lichtspieltheater in Form so genannter Multiplex-Kinos. Die Tochtergesellschaften betreiben weit überwiegend Kinobetriebe. Der Gesamtbetriebsrat (Antragsteller/Beteiligter zu 1.) ist auf Grundlage eines Tarifvertrags gemäß § 3 BetrVG allein für die Kinobetriebe der Tochterunternehmen der Arbeitgeberin gebildet.
Die Arbeitgeberin unterhält auf der Internetplattform Twitter einen Account (@x) mit der Internetseite https://twitter.com/x. Der Account ist keinem Lichtspieltheater zugeordnet und wird unternehmensübergreifend für die Kinobetriebe genutzt. Die Administration der Internetseite erfolgt durch eigene Mitarbeiter der Arbeitgeberin in der Hamburger Zentralverwaltung durch ein sogenanntes Social Media Team.
Über Twitter können angemeldete Nutzer telegrammartige Kurznachrichten bis zu 140 Zeichen Länge verbreiten. Die Nachrichten werden "Tweets" genannt. Twitter beinhaltet darüber hinaus die Funktionen "Antwort", "Erwähnung" und "Retweet". Diese werden von Twitter wie folgt beschrieben:
"Eine Antwort ist eine Reaktion auf den Tweet einer anderen Person. Du kannst einen Tweet beantworten, indem du in einem Tweet auf das Antwort-Symbol klickst oder tippst. Wenn du jemand anderem antwortest, erhält dieser Tweet den Hinweis "Antwort an...", wenn er in der Timeline auf deiner Profilseite angezeigt wird. Wenn jemand auf einen deiner Tweets antwortet, siehst du "Antwort an dich" bzw. "antwortet dir" über dem Tweet und du erhältst eine Mitteilung auf dem Tab "Mitteilungen". Wenn zwei Nutzer einander antworten, sehen nur relevante Personen, zum Beispiel solche, die der antwortenden Person oder Person in der Unterhaltung folgen, die Antwort in ihrer Timeline. Wenn du auf eine Antwort in deiner Timeline klickst oder tippst, wird sie erweitert, und es wird der ursprüngliche Tweet angezeigt, auf den sich die Antwort bezieht. Antworten von Personen mit geschützten Tweets sind nur für ihre Follower sichtbar. (...)
Eine Erwähnung ist ein Tweet, der im Tweet-Text den @Nutzernamen einer anderen Person enthält. Wir fassen diese Nachrichten sowie alle deine Antworten in deinem Tab "Mitteilungen" zusammen. Wenn du mehrere @Nutzernamen in deinen Tweet aufnimmst, können alle diese Personen deinen Tweet in ihrem Tab "Mitteilung" sehen. Wenn du auf Twitter die Profilseite eines anderen Accounts besuchst, siehst du dort keine Tweets, die ihn erwähnen. Du kannst jedoch Twitter nach Tweets durchsuchen, in denen der @Nutzername erwähnt wird.
Ein Tweet, den du an deine Follower weiterleitest, wird als Retweet bezeichnet. So kannst du ganz einfach Neuigkeiten und interessante Entdeckungen auf Twitter weitergeben. Wenn du dem Tweet einen eigenen Kommentar hinzufügen möchtest, kannst du die Funktion zum Zitieren von Tweets nutzen. Bei Verwendung des Symbols Retweet von Twitter verweist dein Retweet oder zitierter Tweet auf den von dir geteilten Tweet. Hinweis: Wenn ein Nutzer auf deinen zitierten Tweet antwortet, wird der Autor des ursprünglichen Tweets der Unterhaltung nicht automatisch hinzugefügt. Wenn du den Autor des ursprünglichen Tweets angeben möchtest, musst du seinen Nutzernamen erwähnen."
Die Tweets der Arbeitgeberin sind für jedermann, d.h. auch für nicht registrierte Twitter Nutzer, auf der Internetseite https://twitter.com/x sichtbar. Antworten von angemeldeten Twitter-Nutzern auf Tweets der Arbeitgeberin sind für die Arbeitgeberin auf ihrem Account (@x) einsehbar. ...