Leitsatz (redaktionell)
Eine zwischen den Parteien vereinbarte Wettbewerbsabrede gehört nicht zum notwendigen Inhalt eines Zeugnisses. Sie hat nichts mit der Art und Dauer der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber zu tun. Zur Führung und Leistung des Arbeitnehmers gehört sie ebenfalls nicht. Sie steht damit auch in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang.
Fundstellen
Haufe-Index 445889 |
BB 1962, 638 |
AR-Blattei, ES 1830 Nr 25 |
AR-Blattei, Wettbewerbsverbot Entsch 25 |
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