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LAG Hamm Urteil vom 18.08.2016 - 18 Sa 54/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 LTV für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelbaus in Westfalen-Lippe

 

Leitsatz (amtlich)

Zum Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen (wie LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2015 - 10 Sa 1655/14, Urteile vom 23.05.2016 - 10 Sa 1739/15 u. a.; gegen BAG, Urteil vom 18.10.1995 - 10 AZR 1059/14): Spanabhebende Holzbearbeitungsmaschinen sind solche Maschinen, die Werkstoffschichten von dem Werkstück zur Änderung der Werkstückform und/oder der Werkstückoberfläche mechanisch abtragen und dabei Späne bilden; darunter fallen u.a. Fräs-, Hobel-, Säge- und Bohrmaschinen.

 

Normenkette

LohnTV für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelbaus in Westfalen-Lippe

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Aktenzeichen 3 Ca 1238/15)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 08.11.2017; Aktenzeichen 10 AZR 777/16)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.09.2015 - 6 Ca 1047/15 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.161,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 282,37 € seit dem 01.01.2014, auf 282,94 € seit dem 01.06.2014, auf 160,27 € seit dem 01.08.2014, auf 217,14 € seit dem 01.10.2014, auf 150,92 € seit dem 01.11.2014, auf 293,25 € seit dem 01.03.2015, auf 208,75 € seit dem 01.03.2015, auf 300,00 € seit dem 01.04.2015 und auf 266,00 € seit dem 01.06.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Zula...

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BAG 10 AZR 1059/94

  Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifliche Zulage für Arbeit an spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschinen  Normenkette Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen/Lippe vom 15. ...

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