Verfahrensgang

ArbG Detmold (Urteil vom 24.03.1994; Aktenzeichen 3 Ca 446/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 28.05.1997; Aktenzeichen 10 AZR 515/95)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.03.1994 – 3 Ca 446/93 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren:

5.760,– DM.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Der 1958 geborene Kläger absolvierte ab 1974 eine dreijährige Ausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauer. Nach langjähriger Tätigkeit als Geselle in seinem Ausbildungsbetrieb begann er in seinem Fach eine Meisterausbildung, die er im August 1990 erfolgreich abschloß. Mit Wirkung ab 01.07.1991 trat er in die Dienste der Beklagten. Beschäftigungsdienststelle ist die Standortverwaltung A. Seine Einstellung erfolgte als Oberkesselwärter für den Bereich der Generalfeldmarschall-R.-Kaserne A. Sein Arbeitsverhältnis unterliegt kraft beiderseitiger Vereinbarung den Tarifbestimmungen für die Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes, insbesondere dem einschlägigen Manteltarifvertrag (MTB II) und dem Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTB II. Der Kläger ist dem Leiter TBD (Technischer Betriebsdienst) unmittelbar unterstellt. Ihm selbst unterstehen zehn geprüfte Kesselwärter bzw. Schlosser. Er wird von der Beklagten nach der Lohngruppe 8 Fallgruppe 7 a Allgemeiner Teil MTB II vergütet.

In der Tätigkeitsdarstellung vom 28.05.1991 (Bl. 105/106 GA) wird die Aufgabe des Klägers beschrieben mit

„Betreiben der ZVA sowie schwierige Instandsetzungen und Wartungsarbeiten an den Heizungsanlagen im Bereich der GFM-R.-Kaserne.”

Die von ihm zu verrichtenden Tätigkeiten und deren zeitliche Anteile werden darin wie folgt angegeben:

1.

Betreiben, Instandhalten und Warten der techn. Einrichtungen in der ZVA der GFM-R.-Kaserne A. mit einer Gesamtkesselleistung von 24 Gcal/h.

55 %

2.

Mitverantwortlich für den Schichtbetrieb;

- Überwachung des ordnungsgemäßen Heizbetriebes in den einzelnen Schichten,

- Auswertung der tägl. Heizberichte (Schichtbuch),

- Führung der Heiztagebuchblätter lt. Verfügung WBV III–IV A 3.020 – Az. 68-13-02-00 vom 05.11.1985.

15 %

3.

Mitverantwortlich für die Verteiler- u. Unterstationen der ZVA sowie des ges. Heizungsnetzes einschl. Hausanschlüsse;

- Aufsicht über Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Heizungsanlagen.

15 %

4.

Vertretung der einzelnen Kesselwärter im Urlaub und bei Krankheit.

10 %

5.

Abnahme von Heizöl S und EL für die GFM-R-Kaserne.”

5 %

Der Standort A. ist der räumlich drittgrößte in der Bundesrepublik Deutschland und der größte im Wehrbereich III (NRW). Er ist Arbeitsplatz für ca. 4.000 Personen (Soldaten und Zivilbedienstete). Auf dem Kasernengelände befinden sich neun Restaurants, vier Unfallkliniken, 20 Panzer- und Autowerkstätten und ein Hallenschwimmbad.

Zu der Kaserne gehören 147 zu beheizende Gebäude, davon 140 mit Heizzentrale, 80 mit Warmwasserzentrale, 7 mit Lüftungs- und Klimazentrale und 10 mit eigenem Heizkessel und eigener Regelungsanlage. Acht Gebäude liegen außerhalb des Kasernengeländes bis zu 5 km entfernt. Das Fernleitungsnetz ist mit einer Kanallänge von 8,35 km, einer Rohrlänge von 16,7 km und einer Warmwasserrohrleitung von 6 km verzweigt. Der Wasserinhalt der gesamten Heizungsanlage beträgt 392 m. Die Wärmeleistung des Zentralen Heizwerks, das im Dezember 1991 nach technischer Überholung neu in Betrieb genommen wurde, beträgt mehr als 18 MV (20,93 Mio Kcal/h). Es umfaßt u.a. ein Heizhaus mit zugehörigem Fernheizsystem und 140 Übergabestationen sowie eine zentrale Gebrauchswarmwasserbereitung mit Fernverteilsystem und 80 Übergabestationen. Die Heizzentrale ist mit einem Kohlekessel bestückt, der mit einer Wärmerückgewinnungs- und Rauchgasentschwefelungsanlage ausgerüstet ist. Zwei Ölheizkessel können bedarfsweise elektronisch zugeschaltet werden. Von der in der Heizzentrale installierten Leitzentrale aus werden 224 Heizungsunterstationen, die in DDC-Technik ausgeführt sind, geregelt und überwacht. Es sind 15 Baugruppenschaltschränke zur Steuerung der Heizkessel, Versorgungs- und Systemfunktionen vorhanden, außerdem 12 unabhängige Rechner zur Steuerung und Kontrolle. Der Wert der Betriebstechnik beläuft sich auf ca. 150 Mio DM.

Mit Schreiben vom 09.04.1992 beantragte der Kläger gegenüber der Beklagten seine Eingruppierung in die Lohngruppe 9 Fallgruppe 1 des Sonderverzeichnisses für Arbeiter im Bereich des Bundes Verteidigungsministers, die unter die Sonderregelung SR 2 a MTB II fallen (SV 2 a).

Mit der am 19.04.1993 beim Arbeitsgericht Detmold eingegangenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiterverfolgt. Er hat vorgetragen, das in der Lohngruppe 9 vorausgesetzte Tätigkeitsmerkmal der „großen Arbeitsstätte” mit zentraler Haus- und Betriebstechnik sei nach räumlicher Ausdehnung, Wert der Anlagen und den Auswirkungen der von ihm ausgeübten Betreuung gegeben. Er sei für die wirtschaftliche Führung des Energiehaus...

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