Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit von tabellarischen Bewertungen und Schulnoten in qualifiziertem Arbeitszeugnis. Kein Fließtexterfordernis in Arbeitszeugnis. Beweislast des Arbeitgebers für unterdurchschnittliche Bewertungen. Beweislast des Arbeitnehmers für bessere Note als Durchschnitt
Leitsatz (amtlich)
1. Die Verwendung einer tabellarischen Form mit einer Aufzählung der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben sowie einer Auflistung der Beurteilungskriterien in den Bereichen Leistung und Verhalten und deren Bewertung unter Verwendung von Schulnoten in einem qualifizierten Zeugnis ist zulässig.
2. Will der Arbeitgeber bei den einzelnen Beurteilungskriterien eine unterdurchschnittliche Beurteilung abgeben, trägt er für deren Berechtigung die Darlegungs- und Beweislast.
3. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast, soweit er eine überdurchschnittliche (Gesamt)Beurteilung verlangt. 4. Zu weiteren Einzelpunkten einer Zeugniserteilung.
Normenkette
GewO § 109; ZPO § 97 Abs. 1, § 308
Verfahrensgang
ArbG Herford (Entscheidung vom 26.06.2019; Aktenzeichen 1 Ca 791/18) |
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung sowohl ihrer weitergehenden Berufung als auch der Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Herford teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des unter dem 30. Juni 2018 erteilten Zeugnisses folgendes Zeugnis zu erteilen
A R B E I T S Z E U G N I S
Herr H., geb. 19XX-05-01 in D, war gemäß der Ausbildung zum Energieelektroniker Betriebstechnik in unserem Unternehmen als Elektriker von 2008-09-01 bis 2018-06-30 eingestellt.
Die A GmbH & Co. KG, B, ist ein seit Jahrzehnten erfolgreicher Hersteller von Großserien für Wasch-, Pflege- und Reinigungsprodukte in der Kosmetik und den Haushalten, jeweils speziell für Endverbraucher in diversen EU-Märkten. Zudem produziert sie Spezialprodukte für die Industrie.
Aufgabenstellung: Nach jeweiliger Vorgabe, seinem Ausbildungs- und Fähigkeitsprofil entsprechend, dem Betriebsbereich der Abfüllung zugeordnet zur Reparatur, Wartung, Prüfung, Montage, Einrichtung vorhandener und Mitaufbau elektrisch/pneumatisch betriebener Geräte im Betriebs- und Produktionsbedarf bzgl. der Versorgung von Kleinstspannungen bis Drehstrom, der Signalleitung von Sensoren, der Programmiersteuerung, der Verdrahtung und Vernetzung der Anlagen in Schaltschränken und der sonstigen, handwerklichen Bearbeitung diverser Materialien.
Fachkenntnisse allg.: |
befriedigend |
Entwicklung: |
befriedigend |
Sensoren-Techniken: |
befriedigend |
Verdrahtung/Vernetzung: |
befriedigend |
Programmierbare Steuerungen: |
gut |
Sonstige Handwerkstätigkeiten: |
befriedigend |
|
|
|
|
Arbeits - Qualität: |
befriedigend |
- Tempo: |
gut |
- Ökonomie: |
befriedigend |
- Bereitschaft: |
gut |
- Schutzvorgaben: |
befriedigend |
- Hygienevorgaben: |
befriedigend |
Erfüllung arbeitsrechtlicherNebenpflichten: |
befriedigend |
Pünktlichkeit |
befriedigend |
Sauberkeit im Arbeitsfeld: |
befriedigend |
Dokumentationen |
befriedigend |
Leistungsbeurteilung insgesamt: |
befriedigend |
|
|
|
|
|
|
Verhaltensbeurteilung |
teambereit und gruppenorientiert, |
befriedigend |
- zu Gleichgestellten: |
|
befriedigend |
- zu Einzuweisenden |
|
befriedigend |
- zu Vorgesetzten: |
höflich und zuvorkommend, |
sehr gut |
Das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht auf eigenen Wunsch von Herrn H. .
A GmbH & Co. KG
B, 2018-06-30
Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über eine Zeugnisberichtigung.
Der Kläger war vom 1. September 2008 bis zum 30. Juni 2018 bei der Beklagten als Elektriker beschäftigt. Er schied auf Grund einer Eigenkündigung aus. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt durchschnittlich 2.874,10 €. Unter dem 30. Juni 2018 erteilte die Beklagte dem Kläger ein Zeugnis mit folgendem Wortlaut:
A R B E I T S Z E U G N I S
Herr H. , geb. 19XX-05-01 in D, war gemäß der Ausbildung zum Energieelektroniker Betriebstechnik in unserem Unternehmen als Elektriker von 2008-09-01 bis 2018-06-30 eingestellt.
Die A GmbH & Co. KG, B, ist ein seit Jahrzehnten erfolgreicher Hersteller von Großserien für Wasch-, Pflege- und Reinigungsprodukte in der Kosmetik und den Haushalten, jeweils speziell für Endverbraucher in diversen EU-Märkten. Zudem produziert sie Spezialprodukte für die Industrie.
Aufgabenstellung: Nach jeweiliger Vorgabe, seinem Ausbildungs- und Fähigkeitsprofil entsprechend, dem Betriebsbereich der Abfüllung zugeordnet zur Reparatur, Wartung, Prüfung, Montage, Einrichtung vorhandener und Mitaufbau elektrisch/pneumatisch betriebener Geräte im Betriebs- und Produktionsbedarf bzgl. der Versorgung von Kleinstspannungen bis Drehstrom, der Signalleitung von Sensoren, der Programmiersteuerung, der Verdrahtung und Vernetzung der Anlagen in Schaltschränken und der sonstigen, handwerklichen Bearbeitung diverser Materialien.
Leistungsbeurteilung: |
befriedigend |
Entwicklung: |
befriedigend |
Fachkenntnisse allg.: |
befriedigend |
Verdrahtung/Vernetzung: |
befriedigend |
Sensoren-Techniken: |
bef... |