Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigungsbefugnis
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter von einer Bevollmächtigung eines Angestellten (Leiter einer Senioreneinrichtung) zum Ausspruch von Kündigungen auch dadurch in Kenntnis setzen, daß er bei der Amtseinführung, an der die Belegschaft teilnimmt, auf die Kündigungsbefugnis hinweist. Auch Arbeitnehmer, die bei der Amtseinführung nicht anwesend waren, müssen sich dann so behandeln lassen, als hätten sie von der Bevollmächtigung Kenntnis gehabt (im Anschluß an BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 107/91 -, EzA § 174 BGB Nr 9).
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 06.07.1992; Aktenzeichen 9 Ca 4478/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 444278 |
ARST 1994, 57 (L1) |
NZA 1994, 419 |
NZA 1994, 419-420 (LT1) |
RzK, I 2b Nr 19 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 174 BGB, Nr 6 (LT1) |
Mitbestimmung 1994, Nr 6, 66 (L1) |
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