Entscheidungsstichwort (Thema)
Direktionsrecht; öffentlicher Dienst; Rationalisierungsschutz
Leitsatz (amtlich)
Der Rationalisierungsschutz-TV erweitert das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nicht derart, daß dieser die alternativen Arbeitsplätze, zu deren ANgebot er nach dem TV bei Rationalisierungsmaßnahmen verpflichtet ist, dem Angestellten auch ohne dessen Zustimmung einseitig zuweisen könnte (evtl. Abweichung von der Literaturmeinung).
Normenkette
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 12.03.1999; Aktenzeichen 5 Ca 6633/98) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 508253 |
ZTR 2001, 32 |
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