Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitgeberdarlehen. Betriebsübergang, Verfallklausel, Ausschlussfrist

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Rechte und Pflichten aus einem Arbeitgeberdarlehen können nach § 613 a I 1 BGB auf den Betriebserwerber übergehen, wenn das Darlehen mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses verknüpft ist.

2. Rückzahlungsansprüche aus einem derartigen Darlehen können einer Verfallklausel für „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis” unterliegen.

 

Normenkette

BGB §§ 607, 613a

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 06.10.1999; Aktenzeichen 10 Ca 3551/99)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508247

ARST 2001, 18

NZA-RR 2001, 174

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