Verfahrensgang
ArbG Hannover (Beschluss vom 31.05.1996; Aktenzeichen 8 BV 11/95) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Hannover vom 31.05.1996 – 8 BV 11/95 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der von der Arbeitgeberin beabsichtigten Umgruppierung der Mitarbeiterin … in die Tarifgruppe 6 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer in privaten Kreditinstituten.
Die am 17.11.1970 geborene Mitarbeiterin … war bis zum 04.08.1995 als Schaltermitarbeiterin in verschiedenen Zweigstellen der Niederlassung Hannover der Antragstellerin tätig. Seit dem 07.08.1995 übt sie die Tätigkeit einer Finanzberaterin mit reduzierter Kreditkompetenz bis 20.000,00 DM aus. Bis zum Jahre 1995 waren nach der damals geltenden Konzeption der Antragstellerin die Geschäftsstellen in der Regel wie folgt besetzt:
- Geschäftsstellenleiter
- Privatkundenbetreuer
- Kundenberater
- Schaltermitarbeiter und
- z. T. Kassierer
Im Jahre 1995 veränderte die Antragstellerin ihre Konzeption für die Geschäftsstellen. Die Geschäftsstelle selbst und ihre Mitarbeiter sind seitdem nur noch für die sog. Privatkunden zuständig, lediglich im Tagesgeschäft noch für die Vermögensberatungskunden. Privatkunden (PK) und Vermögensberatungskunden (VK) unterscheiden sich dadurch, daß die Vermögensberatungskunden ein erheblich höheres Finanzvolumen mit der Antragstellerin abwickeln. Die Vermögensberatungskunden werden außerhalb des Tagesgeschäftes durch eine VK-Stelle betreut, die teilweise räumlich in der Geschäftsstelle angesiedelt ist, jedoch nicht mehr dem Geschäftsstellenleiter untersteht.
In der Geschäftsstelle gibt es seit der Umstrukturierung noch folgende Funktionen:
- den PK-Geschäftsstellenleiter
- ggf. den Geschäftsstellenleitervertreter
- den Finanzberater
- den Servicemitarbeiter
Für den Finanzberater sind Funktionen, die bis 1995 Kundenberater und Schaltermitarbeiter ausgeübt haben, zum Teil zusammengefaßt und darüber hinaus in sehr starkem Umfang normiert worden. Die Haupttätigkeit der Finanzberater wird in einer Stellenbeschreibung der Antragstellerin wie folgt umschrieben:
Verkaufs- und Beratungstätigkeiten:
Aktive, bedarfsgerechte Beratung der PK-Kunden und zielorientierter Verkauf bestimmter Produkte im standardisierten Pk-Geschäft
Kreditentscheidungen in begrenztem Umfang für normierte Kredite an inländische wirtschaftlich unselbständige Personen sowie Dispositionen unter Beachtung der Dispositions- und Genehmigungsbefugnisse
Erkennung von Cross-Selling-Signalen bei PK-Kunden bezüglich Baufinanzierungsbedarf, Durchführung des Erstgespräches zur Aufnahme der Objektkosten und der Ein-/Ausgabeseite sowie Überleitung an die zuständige Beratung
Identifizierung und Zuordnung von Neukunden gemäß Kundengruppendefinition
Mitwirkung bei der Überleitung der PK-Kunden mit VK-spezifischem Beratungsbedarf im Wertpapiergeschäft in die entsprechende Betreuungszuständigkeit
Mitwirkung bei der Überleitung von PK-Kunden in die VK-Betreuung (Kundengruppenwechsel)
Weiterleitung betreuungsrelevanter Informationen an weitere mit der Betreuung der Kunden betraute Stellen
Heranführung der Kunden an die Kundenselbstbedienungstechnik
Nachlaßbearbeitung gem. Leitfaden
Serviceleistungen im Tagesgeschäft für PK-, VK- und F-Kunden:
Durchführung des Kassengeschäfts/AKT-Bedienung und weiterer Serviceleistungen im Tagesgeschäft
Weitere Haupttätigkeiten:
Überwachung seines/ihres Kreditbestandes einschl. Überziehungen im Rahmen der Zuständigkeit
Mitwirkung bei der Ausbildung und Einarbeitung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
Die abschließende Beratung der Privatkunden umfaßt folgende Bereiche
- Investmentfonds
- festverzinsliche Wertpapiere
- Extrasparen
- Sparbrief mit fester Laufzeit
- Extrasparbrief
- vermögenswirksamer Sparvertrag
- Auszahlplan
- Dispositionskredite
- Privatdarlehen
Die Antragstellerin bietet mehr als 70 konzerneigene Investmentfonds an. Die Finanzberater beraten abschließend in neun ausgewählten konzerneigenen Investmentfonds. Dabei handelt es sich um einen Geldmarktfonds, einen geldmarktnahen Fonds, einen offenen Immobilienfonds sowie zwei Rentenfonds, die in auf DM lautende festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bzw. durchschnittlichen Laufzeiten investieren. Zu den ausgewählten Investmentfonds zählen des weiteren ein Fonds, der festverzinsliche Wertpapiere erwirbt, die auf eine europäische Währung oder ECU lauten, ein gemischter Fonds sowie zwei Aktienfonds. Im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere kann der Finanzberater DM-Papiere, jedoch keine Papiere in Fremdwährung anbieten. Sein Angebot umfaßt sowohl öffentlich-rechtliche Anleihen als auch Emissionen der Antragstellerin.
Bei Bauspar- und Lebensversicherungsverträgen fungiert der Finanzberater als entgegennehmende Stelle; er füllt nach Angaben des Kunden ein Formular aus, welches dann an die mit Entscheidungsbefugnis ausgestattete Ste...