Gegenstand der Berichterstattung im Zweigniederlassungsbericht sind alle Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Wie auch für andere Bestandteile des Lageberichts verzichtet das Gesetz hier auf eine inhaltliche und formale Konkretisierung.

Angegeben werden sollten jedoch Gegenstand und Sitz, Änderungen zum Vorjahr, aber auch Umsätze, Investitionen, Mitarbeiterzahl u. Ä. zur Darstellung der wirtschaftlichen Gegebenheiten.

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