Zur Erstellung der Analyse nach § 6 Abs. 1 sind folgende Daten zu erheben, wobei das Geschlecht nach den personenstandsrechtlichen Angaben "weiblich", "männlich" sowie "divers/offen" zu differenzieren ist, die Angabe "divers/offen" jedoch nur im Einvernehmen mit der betroffenen Person erhoben werden darf:[1] [Bis 23.05.2023: :]

 

1.

[2]Die Zahl der in einer Dienststelle beschäftigten Personen der jeweiligen Personalgruppe, getrennt nach Geschlecht, Entgelt- und Besoldungsgruppe.

Bis 23.05.2023:

1.

Die Zahl der in einer Dienststelle beschäftigten Männer und Frauen der jeweiligen Personalgruppe, getrennt nach Entgelt- und Besoldungsgruppe.

 

2.

Die Zahl der mit Teilzeitbeschäftigten besetzten Stellen, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe.

 

3.

Zahl der beantragten und abgelehnten Anträge auf Arbeitszeitreduzierungen und Aufstockung der Arbeitszeit, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe, Art des personellen Ausgleichs.

 

4.

Bei Stellenbesetzungen Angaben zur

  • Entgelt- und Besoldungsgruppe,
  • Personalgruppe
  • bisherige Besetzung mit Ganztags- oder Teilzeitkraft, getrennt nach Geschlechtern,
  • Ausschreibung (ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitstelle, ob sie in der betreffenden Behörde oder Dienststelle, ob sie im Amtsblatt oder extern oder ob keine Ausschreibung erfolgte),
  • Anzahl der Bewerbungen getrennt nach Geschlechtern,
  • Besetzung durch Einstellung, Umsetzung, Versetzung mit Vollzeit- oder Teilzeitkraft, nach Geschlecht getrennt,
  • Befristung.
 

5.

Bei Umsetzung Angaben zur bisherigen Entgelt-, Besoldungsgruppe, Personalgruppe, Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigung.

 

6.

Zahl der Auszubildenden, getrennt nach Geschlecht und Personalgruppe.

 

7.

Zahl der beförderten oder höhergruppierten Beschäftigten, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe[3] [Bis 23.05.2023: Männer und Frauen, getrennt nach Personalgruppe], Entgelt- und Besoldungsgruppe und gesonderter Ausweisung der Beförderungen, die einen Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe darstellen.

 

8.

  • Zahl der Beschäftigten[4] [Bis 23.05.2023: Bediensteten], die an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung teilgenommen haben, getrennt nach Veranstaltungsart und Geschlecht,
  • Zahl der jeweils gestellten und genehmigten Anträge.
 

9.

Entsendung in Gremien

  • Zahl der Benennungen und Entsendungen nach Geschlechtern getrennt.
[1] Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Anzuwenden ab 24.05.2023.
[2] Nr. 1 geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Anzuwenden ab 24.05.2023.
[3] Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Anzuwenden ab 24.05.2023.
[4] Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Anzuwenden ab 24.05.2023.

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