1Dieses Gesetz tritt am 17. März 1974 in Kraft. 2Die Bestimmungen der § 4 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 20 Abs. 2, §§ 50 und 67 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. [1]

[1] Die Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 14. Dezember 1973. Das Gesetz in der Fassung vom 31. Januar 1994 gilt ab 12. Juni 1994. .

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