(1) Die Flurneuordnungsbehörde faßt die Ergebnisse des Verfahrens in einem Plan zusammen.

 

(2) Vor der Aufstellung des Planes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.

 

(3) 1Der Plan ist den Beteiligten bekanntzugeben. 2Die neue Flureinteilung ist ihnen auf Wunsch an Ort und Stelle zu erläutern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge