Zwischen
.................................................. und |
(Arbeitgeber) |
Frau/Herrn .................................................. |
(Arbeitnehmer/in) |
Personal-Nr. ......................... |
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wird als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom .................... folgende Wertguthabenvereinbarung gemäß §§ 7b SGB IV für ein Langzeitwertkonto getroffen:
Präambel
Ziel dieser Vereinbarung ist der Aufbau eines Wertguthabens, das der Arbeitnehmer durch Umwandlung von "Geld in Zeit" für längerfristige, bezahlte und sozialversicherte, vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung verwenden kann. Dieser Vertrag versteht sich als Wertguthabenvereinbarung i. S. v. §§ 7b SGB IV. Das Langzeitkonto dient der persönlichen Lebensarbeitszeitplanung des Arbeitnehmers. Dieser Vertrag dient nicht der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder zum Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen.
§ 1 Betriebliche und tarifliche Regelungen / Öffnungsklausel
Sofern tarifliche oder betriebliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind und soweit der Arbeitnehmer vom persönlichen Anwendungsbereich erfasst ist, gehen diese Regelungen den Bestimmungen dieses Vertrags und sonstigen arbeitsvertraglichen Abmachungen vor, auch wenn sie für den Arbeitnehmer im Einzelfall ungünstiger sind (Öffnungsklausel, Ausschluss des Günstigkeitsprinzips). Dies gilt beispielsweise für eine Einschränkung der in das Wertguthaben einbringbaren Mittel, der zulässigen Wertguthabenverwendungen oder für eine Änderung freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers. Dieser Vorbehalt gilt auch für mehrfache Änderungen.
§ 2 Einrichtung und Führung des Langzeitwertkontos / Anlagebestimmungen
1. Für den Arbeitnehmer wird ein Langzeitwertkonto eingerichtet. Das Wertguthaben wird unter Ausschluss der Rückführung durch einen Dritten als Arbeitsentgeltguthaben geführt, einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Arbeitszeitguthaben sind in Arbeitsentgelt umzurechnen.
2. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich in Textform über die Höhe des im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens zu unterrichten.
3. Die Anlage von Wertguthaben richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit gelten nach § 7d Abs. 3 SGB IV die Vorschriften über die Anlage der Mittel von Sozialversicherungsträgern gem. §§ 80 ff. SGB IV entsprechend, mit der Maßgabe, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds bis zu einer Höhe von 20 % zulässig und ein Rückfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in der Höhe des angelegten Betrags gewährleistet ist (Werterhaltungsgarantie).
4. Die Parteien vereinbaren zur Anlage des Wertguthaben Folgendes: ...........................................................................
§ 3 Wertguthabenbildung / Einbringung von Mitteln
1. In das Wertguthaben kann der Arbeitnehmer alle steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gem. § 14 SGB IV einbringen. Angespart werden können insbesondere Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Einmalzahlungen, freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, Mehrarbeitsvergütung, .......................... Der Arbeitgeber hat die entsprechenden Arbeitgeberanteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf dem Wertkonto gutzuschreiben.
2. Bringt der Arbeitnehmer Teile seines regelmäßigen Bruttomonatsgehalts ein, muss der eingebrachte Betrag gleichbleibend sein und pro Monat mindestens EUR ............... (in Worten: ........................................ EUR) brutto betragen.
3. Nach Maßgabe der betrieblichen Regelungen können auch Arbeitszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in das Wertkonto eingebracht werden. Dies gilt insbesondere für ......................................... Der Zufluss zum Wertkonto darf ............... Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Zuführungen von Zeitguthaben werden unter Zugrundelegung des zum Zuführungszeitpunkt maßgeblichen individuellen Bruttostundenlohns des Arbeitnehmers als Wertguthaben verbucht. Der individuelle Bruttostundenlohn errechnet sich wie folgt: ..........................
4. Der Gesamtzufluss zum Wertkonto darf .................... EUR (in Worten: .............................. EUR) brutto pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Restgehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (538 EUR).
Alternativ
Variante 1: Höchstguthaben entsprechend Freistellungsanspruch
5. Das Höchstguthaben auf dem Wertkonto ist auf das Guthaben beschränkt, das dem Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers entspricht, der bis zum Erreichen des Regelrentenalters des Arbeitnehmers noch realisiert werden kann.
Alternativ
Variante 2: absolutes Höchstguthaben
5. Die Parteien vereinbaren ein absolutes Höchstguthaben von .................... EUR (in Worten: .................................