Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 1
Diese eBroschüre ist für Praktiker gemacht. Sie ist keine wissenschaftliche Abhandlung, wenngleich natürlich auch auf rechtliche Aspekte eingegangen wird. Mit dieser eBroschüre wollen wir unseren Lesern helfen, möglichst zügig einen erfolgreichen Einstieg in das Thema "beA" (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zu bekommen. Natürlich sind die Dinge im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und auch besonderen elektronischen Anwaltspostfachs im Fluss. Und irgendwann kommt bei jedem Werk der Zeitpunkt der Abgabe und Drucklegung. Sollte das beA also hier und da ein Update erhalten haben, kann sich daher bildlich an der einen oder anderen Stelle eine andere Optik ergeben als in den hier enthaltenen Screenshots. Etwaige Änderungen dürften dann aus der Anwenderhilfe ersichtlich sein. Das Update vom 26.11.2017 (Version 2.0.4). ist in dieser eBroschüre bereits berücksichtigt.
Wir beschränken uns in dieser eBroschüre auf die nach unserer Meinung wichtigsten Punkte zum Einstieg in das Thema beA. Einige Themen lassen sich – auch um den Umfang dieses Werks nicht zu sprengen – hier nicht behandeln, so nur beispielhaft die Frage der Einreichung von Vollmachten nach § 80 ZPO bzw. § 174 BGB oder PKH-Erklärungen des Mandanten in elektronischer Form, das Thema Schutzschriftenregister oder auch das Thema elektronische Zwangsvollstreckung und Änderungen im Mahnverfahren. Auch die Darstellung der gesonderten Regelungen in den Fachgerichtsbarkeiten oder Straf- und Owi-Sachen bleibt hier außen vor. Wir konzentrieren uns in der Darstellung auf die Vorschriften der ZPO. All diese weiteren Themen werden wir aber ausführlich in unserer 3. Auflage des Werks "Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV", Deutscher Anwaltverlag, geplanter Erscheinungstermin Februar 2018, behandeln.
Um den Inhalt dieser Broschüre nicht zu überfrachten, haben wir zudem weitgehend auf Meinungsäußerungen zu verschiedenen Entscheidungen oder Vorgehensweisen des Gesetzgebers verzichtet und uns darauf beschränkt vorzustellen, "wie es ist".
In dieser Broschüre wurde zur leichteren Lesbarkeit weitgehend die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind auch weibliche Personen sowie Menschen des dritten Geschlechts angesprochen. Bitte sehen Sie uns diese Vorgehensweise nach. Sie ist auf keinen Fall mit einer Miss- oder Nichtachtung verbunden.
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start mit Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – beA.
München, November 2017 |
Ihre Autoren Werner und Sabine Jungbauer |