Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
I. Zugangs-Mittel bestellen
Rz. 101
Wenn der Anwalt seine beA-Karte Basis oder beA-Karte Signatur bestellt und erhalten hat, kann er die folgenden Schritte veranlassen.
II. Client Security installieren/Autostart
Rz. 102
Der Zugang zum beA wird über alle gängigen Internet-Browser oder alternativ über eine Kanzleisoftware möglich sein. Für diese wurden den jeweiligen Software-Herstellern Schnittstellen-Informationen zur Einbindung des beA in die Kanzleisoftwareumgebung zur Verfügung gestellt. Mit der Veröffentlichung der Schnittstellen ist ab November 2017 zu rechnen; einige Hersteller haben die Veröffentlichung für den Jahreswechsel 2017/2018 angekündigt.
Rz. 103
Vor der Erstregistrierung und vor der ersten Anmeldung an das beA muss die Client Security auf jedem PC oder Notebook, von dem aus auf das beA zugegriffen werden soll, installiert werden.
Rz. 104
Die Client Security ist eine Software, die von der BRAK zum Download kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Zugangsadresse zum Startbildschirm des beA und zum Downloadbereich der Client Security lautet: https://bea-brak.de (Bitte beachten Sie die richtige Schreibweise.).
Rz. 105
Abb. 1: Startbild des browser-unterstützten Zugangs zum beA
Rz. 106
Der Link für die Installation der Client Security befindet sich am unteren Rand des Startbildschirms, getrennt nac den Betriebssystemen Windows (1), Linux und Mac OS X. Mac-Nutzer müssen evtl. noch zusätzliche Programme auf ihren Rechner laden, um die Client Security ausführen zu können.
Rz. 107
Die Client Security wird i.d.R. beim Starten des Rechners automatisch im Hintergrund geladen und steht dann immer zur Verfügung, wenn das beA geöffnet werden soll. Wenn dies nicht gewünscht ist, kann der Eintrag zur Client Security aus dem Auto-Startverzeichnis des Rechners entfernt werden. Dann ist es aber erforderlich, dass die Client Security nach dem Starten des Rechners manuell gestartet wird, bevor das beA-System starten kann.
Rz. 108
Über die Systemkonfiguration kann die beA-Client-Security vom automatischen Start beim Hochfahren des Rechners ausgeschlossen werden. Der manuelle Start ist dann sinnvoll, wenn auf dem Rechner, mit dem ins beA gegangen werden soll, auch Online-Banking durchgeführt wird. Sowohl beA wie Online-Banking nutzen denselben Port für ihre Verbindung. Wenn der Port von dem einen System belegt ist, kann das zweite System nicht mehr darauf zugreifen. Wenn das beA mit dem Hochfahren des Rechners automatisch geladen wird, kann es auch nachträglich beendet werden und bei Bedarf wieder gestartet werden.
III. PIN-Änderungen
Rz. 109
Abb. 2: Signaturanwendungskomponente
Rz. 110
Nachdem die beA-Karten und ein separat versandter PIN-Brief übermittelt wurden, sollte die ursprüngliche PIN der beA-Karten in eine neue, nur dem Karteninhaber bekannte PIN umgeändert werden. Dafür kann über die Adresse https://bea.bnotk.de/sak. die Signaturanwendungskomponente (1) gestartet werden. Es öffnet sich das Fenster "Öffnen von cardtool.jnlp"(2) für die Java-Web-Start-Anwendung, welches mit OK (3) bestätigt wird. Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise mit zahlreichen Screenshots kann im selben Fenster über den Link "Schritt-für-Schritt Anleitung zur PIN-Verwaltung für die beA-Karte" als PDF-Dokument heruntergeladen und abgespeichert werden (4). Im Anschluss öffnet sich ein Fenster mir der Signaturkartenanwendung, siehe Abb. 3.
Rz. 111
Abb. 3: Signaturkartenanwendung
Rz. 112
Hier kann durch Klick auf das Doppelpfeil-Symbol (1) eine Änderung der PIN vorgenommen werden. Sollte die ursprüngliche, im PIN-Brief übersendete PIN dreimal falsch eingegeben worden sein, kann durch Klick auf das Kreispfeil-Symbol (2) der Fehlbedienungszähler mithilfe der auch im PIN-Brief ausgelieferten PUK zurückgesetzt werden. Es kann anschließend erneut versucht werden, die PIN aus dem PIN-Brief einzugeben, um die ursprüngliche PIN in eine eigene umzuwandeln. Bei der Vergabe der eigenen PIN muss eine Zahlenkombination von mindestens 6 bis maximal 12 Zahlen eingegeben werden.
Rz. 113
Tipp:
Halten Sie das pergamentartige Fenster mit der PIN oder der PUK vor eine helle Fläche, z.B. ein unbedrucktes weißes Papier, dann lassen sich die dargestellten Zahlen leichter ablesen.
IV. Erstregistrierung des Postfachinhabers
Rz. 114
Die beA-Karte Basis des Anwalts ist für die Erstregistrierung im beA erforderlich. Eine solche beA-Karte erhalten ausschließlich Rechtsanwälte, die im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) eingetragen sind. Die beA-Karte enthält einen Chip, der sowohl den Namen des jeweiligen Rechtsanwalts als auch die beA-SAFE-ID enthält.
Rz. 115
Hinweis:
Für die Nutzung des beA ist eine Erstregistr...