Rz. 114

Die beA-Karte Basis des Anwalts ist für die Erstregistrierung im beA erforderlich. Eine solche beA-Karte erhalten ausschließlich Rechtsanwälte, die im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) eingetragen sind. Die beA-Karte enthält einen Chip, der sowohl den Namen des jeweiligen Rechtsanwalts als auch die beA-SAFE-ID[45] enthält.

 

Rz. 115

 

Hinweis:

Für die Nutzung des beA ist eine Erstregistrierung erforderlich!

Die Erstregistrierung kann nicht mit einer sonstigen Signaturkarte erfolgen. Man benötigt hierzu die beA-Karte Basis oder beA-Karte Signatur.

 

Rz. 116

Mit der von der BRAK im September 2015 übermittelten persönlichen Antragsnummer bzw. mit der ihnen mitgeteilten beA-SAFE-ID können Anwälte die gewünschten beA-Produkte bestellen. Mit der beA-Karte kann dann in Kombination mit der mit separater Post übermittelten PIN die Erstregistrierung durchgeführt werden. Ist die Antragsnummer/SAFE-ID verloren gegangen oder hat man diese nicht erhalten, kann sie nochmals bei der zuständigen RAK angefordert werden.

 

Rz. 117

Der Anwalt als Postfachinhaber nutzt für die Erstregistrierung auf dem Startbildschirm des beA den ersten Link unter dem Anmelde-Button: "Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" (Abb. 1 Punkt 2). Bei angeschlossenem Kartenlesegerät und eingesteckter beA-Karte wird zuerst die im neuen Fenster "Sicherheits-Token auswählen" mit Namen des Karteninhabers erscheinende Bezeichnung des Sicherheit-Tokens mit dem Mauszeiger durch Anklicken ausgewählt und die Auswahl mit OK bestätigt. Jetzt erfolgt eine zweimalige Eingabe der PIN. Damit wird der Sicherheits-Token der beA-Karte ins beA-System importiert.

 

Rz. 118

Durch Klick auf den Button "Weiterblättern" gelangt man zum Bereich der Sicherheitsfragen. Hier muss mindestens eine Sicherheitsfrage hinterlegt werden. Diese ist später im beA wieder änderbar. Die Sicherheitsfrage wird bei Supportanfragen benötigt und abgefragt.

 

Rz. 119

Im Anschluss wird durch erneutes Klicken auf den Button "Weiterblättern" der Bereich "E-Mail-Adresse" aufgerufen. Hier kann eine beliebige E-Mail-Adresse optional hinterlegt werden. Diese kann auch später im beA eingetragen und/oder geändert werden. An diese E-Mail-Adresse werden Benachrichtigungen über eingehende Nachrichten im eigenen beA, über Vergabe oder Entzug von Berechtigungen, z.B. als Vertreter für ein anderes beA, oder das eigene Postfach betreffende Ereignisse, z.B. die Bestellung eines Vertreters, gesendet. Nach Durchführung all dieser Schritte ist die Erstregistrierung abgeschlossen und man gelangt durch Klick auf den Button "Zurück zur Anmeldung" zum Start-Bildschirm des beA-Systems.

 

Rz. 120

 

Hinweis:

Sie haben die Möglichkeit, sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstregistrierung eines Benutzers mit eigenem Postfach – der Anwalt/die Anwältin – aus dem Internet herunterzuladen. Wählen Sie hierzu den folgenden Link:

http://bea.brak.de/wie-funktioniert-bea/zugang/alles-zur-erstregistrierung/

[45] Für technisch Interessierte zur SAFE-ID siehe auch das Dokument: "Änderung der Abbildungsvorschrift für die SAFE-ID", Stand: Dezember 2014 der BLK – Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz".

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