Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
I. Nachricht erstellen
1. Empfänger einfügen
Rz. 398
Neue Nachrichten können, da es sich um eine Grundfunktion handelt, aus der Ansicht jedes Grund-Ordners oder jedes selbst erstellten Unterordners heraus durch klicken auf den Button "Erstellen" im Bereich der Postfach- und Nachrichtenfunktionen erzeugt werden. In dem sich öffnenden Fenster ist der Absender automatisch im Feld "Absender" eingetragen (1), aus dessen Postfach eine Nachricht versendet werden soll. Besitzt der Ersteller des Nachrichtenentwurfes auch in weiteren Postfächern die Berechtigung zum Erstellen von Nachrichten, kann an dieser Stelle gewählt werden, in welchem Postfach der neu zu erstellende Nachrichtenentwurf im Entwurfsordner gespeichert werden soll.
Rz. 399
Hinweis:
Es ist nicht möglich, die SAFE-ID direkt in der Adresszeile einzugeben; der Adressat muss also immer über das Adressverzeichnis aufgerufen werden. Auf diese Weise sollen Fehladressierungen vermieden werden.
Rz. 400
Das Ausfüllen des "Empfänger"-Feldes (2) kann auf zweierlei Weise geschehen. Ähnlich wie aus Outlook bekannt, schlägt das beA nach Eingabe mindestens eines Zeichens Empfänger vor, deren Namen mit den eingegebenen Zeichen übereinstimmen und an die bereits Nachrichten aus dem beA versendet wurden. Obwohl in der Praxis diese Funktion einerseits begrüßenswert ist, halten wir diese Funktion für nicht ungefährlich. Denn aus der Erfahrung mit Outlook weiß man, wie schnell es passiert, dass der falsche vorgeschlagene Name angeklickt wird und möglicherweise eine Versendung an die falsche Adresse erfolgt, was gerade bei fristgebundenen Schriftsätzen katastrophal wäre.
Rz. 401
Wurde der gewünschte Empfänger bisher noch nicht über das beA angeschrieben, wird die oben beschriebene Methode kein Ergebnis liefern. Mit dem (neben der Empfängerzeile stehenden) Button "Empfänger hinzufügen" (3) wird ein zusätzliches Fenster "Empfänger auswählen" geöffnet. In diesem Fenster kann zwischen (eigenem) "Adressbuch" (4) und "Gesamtes Verzeichnis" (5) gewählt werden.
Rz. 402
Abb. 17: Nachrichtenentwurf
Rz. 403
Abb. 18: Empfänger auswählen
2. (Eigenes) Adressbuch
Rz. 404
Alle Absender eingehender Nachrichten können bei geöffneter Nachricht über den Button "Sonstige Funktionen" durch klicken auf "Adressen in mein Adressbuch übernehmen" in das persönliche Adressbuch des aktuell am beA angemeldeten Benutzers übernommen werden. Weitere Zugangsberechtigte zum beA sehen immer nur ihr eigenes, selbst angelegtes Adressverzeichnis.
Rz. 405
Über das Register "Einstellungen" und "Profilverwaltung" gelangt man zum Bereich "Adressbuch verwalten". Nach einem Klick auf den Button "Empfänger zum Adressbuch hinzufügen" öffnet sich ein neues Fenster "Empfänger auswählen" (gleiches Fenster wie Abb 16). Hier können im Gesamtverzeichnis alle Postfachinhaber, die über das beA-System erreichbar sind, mittels Suchfilter gefunden und in das eigene Adressbuch übernommen werden. Suchkriterien sind dabei "Name", "Vorname", Postleitzahl“,"Ort" und "Kanzleiname". Über diese Suchfelder müssen sowohl Personen wie auch Gerichte/Behörden/Institutionen gesucht und gefunden werden. Es sind dabei immer mindestens zwei Suchfelder mit mindestens zwei Zeichen auszufüllen. Wird weniger ausgefüllt, erfolgt nach klicken auf den Button "Suchen" eine Fehlermeldung. Wenn nicht genügend Suchkriterien bekannt sind und vielleicht nur ein Suchfeld ausgefüllt werden könnte, kann ein zweites Suchfeld mit zwei ** (Sternchen) gefüllt werden. Die Sternchen stehen für beliebige Zeichen. Somit ist ein zweites Suchfeld ausgefüllt, die Trefferanzahl wird dann ungewohnt hoch sein. Jetzt muss durch Blättern nach brauchbaren Ergebnissen gesucht werden.
3. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)
Rz. 406
Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden und Notare zu finden sein. Es werden auch diejenigen Personen gefunden, die sich ein eigenes Postfach z.B. mit dem Governikus Communicator eingerichtet haben. Nähere Hinweise zu dieser, evtl. für Mandanten interessanten Möglichkeit der Nachrichtenübertragung finden Sie auf der Seite www.egvp.de sowie in Rdn 36 ff.
Rz. 407
Bitte beachten Sie, dass das Auffinden eines Gerichts im Adressverzeichnis nicht gleichzeitig bedeutet, dass ein fristwahrender Schriftsatz wirksam elektronisch eingereicht werden kann. Denn hierfür muss grundsätzlich der elektronische Rechtsverkehr für dieses Gericht/Bundesland durch Rechtsverordnung eröffnet bzw. § 130a ZPO in der neuen ab 1.1.2018 geltenden Fassung in Kraft getreten sein. Die technische Adressierbarkeit ist nicht gleichzusetzen mit der rechtlichen Adressierbarkeit. Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen in Rdn 294.