Als Ausgleichsleistungen werden gewährt:

 

1.

Hauptentschädigung – §§ 243 bis 252 –,

 

2.

Eingliederungsdarlehen – §§ 253 bis 260 –,

 

3.

Kriegsschadenrente – §§ 261 bis 292c –,

 

4.

Hausratentschädigung – §§ 293 bis 297 –,

 

5.

Wohnraumhilfe – §§ 298 bis 300 –,

 

6.

Härteleistungen – §§ 301, 301a –,

 

7.

Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen – §§ 302, 303 –,

 

8.

Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener – § 304 –,

 

9.

Entschädigung nach dem Altsparergesetz,

 

10.

Darlehen, die auf Grund des § 46 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1953 bis 1957 zur verstärkten Förderung der Flüchtlingssiedlung gewährt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge