In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes kann eingestellt werden, wer

 

1.

das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

 

2.

mindestens den Realschulabschluß oder den Hauptschulabschluß und eine der Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Landespersonalausschuß als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

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