Kurzbeschreibung
Verleiht ein Verein einem Museum einen Gegenstand zur Ausstellung, kann dies mit dem Leihvertrag geregelt werden. Dies gilt natürlich auch für andere Gegenstände, die verliehen werden.
Vorbemerkung
Überlässt ein Verein einem Museum einen Gegenstand zu Ausstellungszwecken, regelt der nachfolgende Vertrag die Überlassung.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und die Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Leihvertrag
zwischen
dem <Vereinsname> e. V.
vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB <Name des Vorstands>
<Anschrift des Vereins>
(nachfolgend: "Verein")
und
dem Museum <Name des Museums>
vertreten durch <Name des Vertragspartners>
<Anschrift des Museums>
(nachfolgend: "Museum")
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Verein ist Eigentümer der Maske "………", die wie folgt näher beschrieben ist ……….
(2) Wegen der Einzelheiten wird auf die als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte Fotografie verwiesen, die Maske befindet sich in folgendem Zustand: ______________.
(3) Der Verein stellt dem Museum diese Maske leihweise zu Ausstellungszwecken zur Verfügung.
(4) Die Maske darf nicht ohne Zustimmung des Vereins an Dritte weitergeben werden.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Leihvertrag beginnt am __________ und endet am __________.
§ 3 Fristlose Kündigung
(1) Der Verein hat jederzeit das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
(2) Als wichtiger Grund gelten insbesondere der nicht vertragsgemäße Gebrauch der Maske, die Verletzung der Sorgfaltspflichten und die unbefugte Überlassung der Maske an Dritte durch das Museum.
§ 4 Pflichten des Museums
(1) Das Museum verpflichtet sich, die unter § 1 genannte Maske pfleglich und sorgsam zu behandeln, diese vor Schäden zu bewahren und keinen Gefährdungen auszusetzen.
(2) Alle entstehenden Schäden sind durch das Museum sofort dem Verein mitzuteilen.
§ 5 Pflichten des Vereins
(1) Der Verein verpflichtet sich, die unter § 1 genannte Maske rechtzeitig zu Vertragsbeginn dem Museum in einem ordnungsgemäßen Zustand in den Räumen des Museums zu übergeben.
(2) Bei der Übergabe ist ein Protokoll inklusive einer entsprechenden Fotografie über den Zustand der Maske zu fertigen. Jede Vertragsseite erhält davon eine Ausfertigung.
§ 6 Gefahrtragung und Sorgfaltspflichten
(1) Mit der Übergabe der Maske geht die Haftung auf das Museum über. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Maske an den Verein.
(2) Das Museum haftet für die Beschädigung und den zufälligen Untergang der Maske.
(3) Für die Zeit der Haftung gemäß Abs. (1) schließt das Museum auf seine Kosten eine entsprechende Versicherung ab und weist dies dem Verein gegenüber schriftlich vor Vertragsbeginn nach.
§ 7 Rückgabe des Vertragsgegenstands
(1) Nach Ende der Vertragslaufzeit (§ 2) hat das Museum die Maske dem Verein in den Vereinsräumen unverzüglich zu übergeben.
(2) Bei der Übergabe ist ein Protokoll inklusive einer entsprechenden Fotografie zu fertigen und von den beiden Vertragspartnern zu unterschreiben. Alle festgestellten Mängel und sonstigen Beanstandungen sind darin zu vermerken.
(3) Werden bei der Rückgabe der Maske Beschädigungen festgestellt, werden diese auf Kosten des Museums durch den Verein behoben.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ……….
§ 9 Salvatorische Klausel
(1) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwas ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird; gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
<Ort/Datum< |
>Ort/Datum> |
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____________________ Verein |
____________________ Museum |