Rz. 613

Von Bedeutung kann auch eine etwaige Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit sein. Handelt es sich etwa um ein ungesichertes Darlehen oder um ein Darlehen, das lediglich durch eine Sicherungsübereignung von Gaststätteninventar abgesichert war, so sind engere Bindungen des Gastwirts an den Getränkelieferanten gerechtfertigt. Die Sicherungsübereignung von Gaststätteninventar stellt nämlich keine ausreichende Sicherung dar, weil dieses relativ rasch an Wert verliert, was auch durch die festgelegte steuerliche Abschreibung mit 0,84 % monatlich nicht ausgeglichen werden kann.[1223]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?