Rz. 1782

Eine Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Reisemängeln ist unwirksam, wenn die Reisebedingungen nur im Katalog des Reisebüros abgedruckt sind.[3284]

 

Rz. 1783

Darüber hinaus ist die BGB-InfoV zu beachten, die Reisebedingungen müssen hiernach dem Reisenden vor Vertragsschluss vollständig übermittelt werden, § 6 Abs. 3 BGB-InfoV. Eine Übergabe im Zusammenhang der Buchung ist hierbei ausreichend. Die Einbeziehung nach § 305 BGB wird daher an zusätzliche Anforderungen geknüpft.

 

Rz. 1784

Der bloße Hinweis auf die AGB zur Obliegenheit der Mängelanzeige reicht nicht aus. Das Gesetz sieht hier besondere Transparenzerfordernisse vor.[3285]

[3284] BGH v. 26.2.2009 – Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 m. Anm. Niebling, NJ 2009, 244; dagegen ist die Klausel "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" im Katalog grundsätzlich nicht zu beanstanden: BGH MDR 2009, 556 m. Anm. Niebling.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?