Rz. 1666

Die Klausel, "Konkurrenz- und Sortimentsschutz ist ausgeschlossen“, ist wirksam.[3121]"

 

Rz. 1667

Weiter kann der Konkurrenzschutz grundsätzlich formularvertraglich konkretisiert bzw. in räumlicher und/oder sachlicher Hinsicht erweitert werden. So ist eine Klausel, die es verbietet, anderen Mieter Konkurrenz zu machen oder die das allgemeine Konkurrenzverbot auf überschneidende Nebenartikel ausdehnt, wirksam.[3122]

 

Rz. 1668

Wirksam kann auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für maximal zwei Jahre in einem Umkreis von einem Kilometer für den Pächter einer kleinen Gaststätte, ebenso drei Jahre für eine Apotheke bzw. fünf Jahre für eine Kfz-Werkstatt sein.[3123]

[3121] OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1290; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 403, 404.
[3122] OLG Celle ZMR 1992, 448, 449.
[3123] OLG Stuttgart NJW 1978, 2340; OLG Celle NJW-RR 1990, 974.

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