Roland Bornhofen, Prof. Dr. Udo Bühler
I. Allgemeines
Rz. 2107
Bei den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer handelt es sich um ein Klauselwerk, das vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. geschaffen worden ist. Sie begreifen sich als Alternative zu den ADSp insbesondere für mittelständische Unternehmer auf beiden Seiten. Von einer Mitwirkung der versendenden Wirtschaft ist aber nichts bekannt. Die VBGL wurden 2014 überarbeitet, und zwar anlässlich der Neuregelung des Seehandelsrechts, aber nicht darauf beschränkt, und zum 17.3.2015 neu gefasst.
Rz. 2108
Die VBGL stellen AGB i.S.v. § 305 BGB dar. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Ihre Einbeziehung in den Vertrag richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Als Handelsbrauch können sie nicht angesehen werden.
Rz. 2109
Nach ihrem § 1 Abs. 1 gelten sie für Unternehmer, die als Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr Frachtverträge schließen, als Spediteure Speditionsverträge mit Selbsteintritt zu festen Beförderungskosten und über Sammelladung sowie Lagerverträge schließen oder als Logistikunternehmer Dienstleistungen erbringen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen. Andererseits gelten sie nicht für Verträge mit Verbrauchern. Wie bei den ADSp kommt es indessen immer auf die Einbeziehung in den konkreten Vertrag an, wobei es auch vorkommen kann, dass die Vertragsparteien nicht zu denen des persönlichen Geltungsbereichs gehören.
Rz. 2110
Nach dem Vorspruch zu § 11 VBGL verstehen diese als Spediteur – abweichend vom HGB und auch abweichend von den ADSp – den Unternehmer im Speditions-, Logistik- und Lagergeschäft, ausgenommen die Speditionsverträge mit Selbsteintritt des Spediteurs.
II. Zu einzelnen Klauseln der VBGL a.F.
Rz. 2111
§ 2: |
Größtenteils unwirksam, da zu weit gefasst und undifferenziert |
§ 3: |
Insgesamt bedenklich |
§ 3 Abs. 2 S. 2: |
Wirksam "im Licht der §§ 419 Abs. 1, 414 Abs. 1, 2 HGB" |
§ 4 Abs. 2: |
Unwirksam wegen Verstoßes gegen zwingende Haftungsbestimmungen des HGB und § 254 BGB |
§ 6 Abs. 4: |
Unangemessen wegen Abweichung von § 419 HGB, soweit dem Frachtführer das Ermessen eingeräumt wird, die Verzögerung als Ablieferungshindernis zu betrachten |
§ 14 Abs. 1: |
Wie Ziffer 3.1 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 14 Abs. 6: |
Wie Ziffer 3.8 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 17 Abs. 1 Nr. 1: |
Wie Ziffer 7.1.1 ADSp (siehe Rdn 2104) |
§ 19: |
Wie Ziffer 9.1–9.3 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 22 Abs. 5: |
Wie Ziffer 12.3 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 24 Abs. 1: |
Wie Ziffer 15.1 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 24 Abs. 3: |
Wie Ziffer 15.3 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 24 Abs. 6: |
Wie Ziffer 15.6 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 24 Abs. 7: |
Wie Ziffer 15.7 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 27: |
Unwirksam wegen mehrfacher Abweichung von zwingenden Bestimmungen des HGB |
§ 28 Abs. 1: |
Wie Ziffer 22.1 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 28 Abs. 4 Nr. 2: |
Wie Ziffer 22.4.2 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 28 Abs. 4 Nr. 3: |
Wie Ziffer 22.4.3 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 28 Abs. 4 Nr. 4: |
Wie Ziffer 22.4.4 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 29 Abs. 1: |
Wie Ziffer 23.1 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 29 Abs. 3 S. 3: |
Bedenklich |
§ 29 Abs. 4: |
Fragwürdig |
§ 30 Abs. 1: |
Wie Ziffer 24.1 ADSp (siehe Rdn 2102) |
§ 30 Abs. 3: |
Fragwürdig |
§ 31 Nr. 1: |
Wie Ziffer 27.1 ADSp (siehe Rdn 2103) |
§ 32: |
Unangemessen, soweit dem Versicherer des Auftraggebers sogar bei Verletzung von Kardinalpflichten durch den Logistik-Unternehmer Schadensersatzansprüche gegen diesen abgeschnitten werden |
§ 43: |
Unwirksam als salvatorische Klausel wie stets bei AGB, soweit hierauf und nicht auf individualvertragliche Abreden zu beziehen. |
III. Zu einzelnen Klauseln der VGBL 2015
Rz. 2112
§ 2: |
wird weitgehend für unangemessen gehalten |
§ 27 Abs. 2: |
unangemessen, soweit dem Hauptfrachtführer Regressansprüche gegen den Unterfrachtführer genommen werden, und zudem in der Tragweite der Klausel schwer verständlich |
§ 28 Abs. 1–3: |
angemessen im Lichte des § 31 VBGL; Abs. 4 bedenklich |
§ 30 Abs. 3: |
im Lichte des § 31 VBGL fragwürdig |