Rz. 1563

Der völlige Ausschluss des Rechts auf Musikausübung durch Formularklausel verstößt gegen § 307 BGB und ist unzulässig.[3034] Allerdings können die Zeiten für die Musikausübung vertraglich festgelegt werden.

[3034] Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht 12. Aufl. 2015, § 535 BGB, Rn 461.

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