Nachgehend

BGH (Beschluss vom 16.11.2005; Aktenzeichen 2 StR 457/05)

 

Tenor

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

– §§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG, 25 Abs. 2, 73, 73a StGB

 

Tatbestand

I.

Zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten hat die Strafkammer folgende Feststellungen getroffen:

1.

Der Angeklagte P… F… ist am Geb.Datum in W1 in der Russischen Föderation geboren und besitzt die russische Staatsangehörigkeit. Er ist gemeinsam mit einem älteren Bruder bei den Eltern in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Sein Vater war als Techniker im medizinischen Bereich tätig, die Mutter arbeitete in einer Rüstungsfirma. Der Angeklagte wurde mit sieben Jahren eingeschult und im Jahre 1986 aus der Mittelschule entlassen. Er erlernte dann den Beruf eines Kochs, bis er mit 18 Jahren zum Militär eingezogen wurde. Nach einem zweijährigen Wehrdienst arbeitete er weiter als Koch im Gaststättenbereich und auch als Verkäufer. Im Jahre 1995 begann er neben der Arbeit ein Fernstudium im Managementbereich. Dieses schloss er im Jahre 2000 ab. Er plante zunächst, sich selbständig zu machen und eine eigene Firma zu gründen, in der er Autozubehör verkaufen wollte. Dann fand er eine Anstellung im Managementbereich und erhielt dort das Angebot, für die Firma nach N… zu gehen, was aber voraussetzte, dass er auch Fremdsprachen beherrschen würde. Da der Angeklagte F… bereits in der Schule Deutsch gelernt hatte, entschloss er sich, seine Deutschkenntnisse aufzubessern und kam im April 2004 nach B…, um hier in einer Sprachenakademie Deutsch zu lernen. B… hatte er deshalb ausgewählt, weil hier seine Cousine, die Mitangeklagte J… T…, wohnte und er sich von ihr Unterstützung erhoffte. Er fand Aufnahme bei der Familie T…, bei der er kostenlos wohnen konnte und besuchte ab Juni 2004 auch die Sprachenakademie, die er im November 2004 mit einem Zertifikat für Deutsch verließ.

Der Angeklagte ist ledig und kinderlos. In Russland hatte er bis zu seiner Abreise nach Deutschland noch in der Wohnung seiner Eltern gelebt, denen er von seinem monatlichen Verdienst von circa 150,00 € mal mehr, mal weniger abgab. In Russland hat er Schulden in Höhe von circa 400,00 €.

Der Angeklagte trinkt in Maßen Alkohol, an illegalen Drogen konsumiert er nur gelegentlich wenig Marihuana. In seiner Jugend litt er an Bronchitis, heute ist er gesund.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Angeklagte F… bisher in strafrechtlicher Hinsicht noch nicht in Erscheinung getreten. Im vorliegenden Verfahren wurde er am 4. November 2004 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 5. November 2004 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts B… vom selben Tag – Az: – in Untersuchungshaft.

2.

Der Angeklagte F1 T… ist am Geb.Datum in B… geboren und gemeinsam mit zwei älteren Brüdern und drei jüngeren Schwestern bei den Eltern in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Sein Vater war von Beruf Diplomingenieur, er ist 1999 verstorben. Die Mutter, die gelernte Buchhalterin ist, kümmerte sich um den Haushalt und die Erziehung der Kinder. Der Angeklagte besuchte die Grundschule und anschließend das Gymnasium in B…, bis die Familie, als der Angeklagte 12 Jahre alt war, nach N1 bei E… verzog. Dort besuchte er weiter das Gymnasium, das er 1978/1979 mit dem Abitur abschloss. Er kam dann wieder nach B…, wo er an der Technischen Hochschule ein Maschinenbaustudium begann, das er aber nach dem Vordiplom abbrach. Er schwenkte dann auf Betriebswirtschaftslehre um und schloss dieses Studium im Jahre 1991 mit dem Diplom ab. Anschließend betrieb er gemeinsam mit seinem Vater und einem Partner eine Firma, die sich um die Restaurierung alter Rennwagen und Oldtimer kümmerte. Der Angeklagte kümmerte sich dabei um die kaufmännische Seite des Geschäfts. Im Jahre 1995 stieg er aus diesem Geschäft aus und war anschließend im Bereich des Eventmarketing tätig, d. h. er organisierte Veranstaltungen. Als er sich im Jahre 1996 mehrere Monate in Untersuchungshaft befand, ging die Firma, die er gemeinsam mit einem Partner betrieb, in Konkurs. Nach seiner Haftentlassung nahm der Angeklagte in den Niederlanden Wohnung, wo er in C… ein kleines Haus erworben hatte. Beruflich fand er wieder eine Anstellung bei seinem Vater, der im Bereich der Unternehmensberatung tätig war, die insbesondere in den östlichen Ländern tätig war. Im Jahre 1995 lernte der Angeklagte seine russische Ehefrau kennen. Mit ihr ist er seit dem Hochzeits-Datum verheiratet. Die Eheleute haben zwei Töchter im Alter von sieben und acht Jahren.

Als der Vater des Angeklagten T… im Jahre 1999 starb stand er vor der Entscheidung, sein Geschäft weiterzuführen oder eine neue eigene Geschäftstätigkeit aufzubauen und er entschied sich für Letzteres. Er spezialisierte sich dann auf den An- und Verkauf von Konkursware und kam darüber – er hatte unter anderem aus einem Konkurs Kinderbekleidung angekauft – auf die Idee, ein Kindermodengeschäft in B… zu eröffnen. In diesem Geschäft, das er zunächst in der C1-Straße in B… betrie...

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