Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmung zur bzw Duldung der Errichtung - und unentgeltlichen Nutzung - von Mülltonnenschränken des Grundstücksnachbarn

 

Orientierungssatz

Hat ein Grundstückseigentümer der Errichtung ortsfester Mülltonnenschränke auf seinem Grundstück (auch) für den Nachbarn zugestimmt bzw diese 20 Jahre lang geduldet, so kann er eine Beseitigung ebensowenig verlangen wie ein Nutzungsentgelt, wenn die Benutzung zum Zeitpunkt der Errichtung der MÜlltonnenschränke unentgeltlich gestattet worden war.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 305, 823 Abs. 1, § 1004

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538200

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