Entscheidungsstichwort (Thema)
Vereinsregistersache: Ablehnung eines Eintragungsantrages wegen rechtsmißbräuchlicher Wahl des Vereinssitzes
Orientierungssatz
Wenn ein Verein in seiner Satzung als Sitz einen Ort bestimmt hat, an dem er keine Aktivitäten entfaltet, ist die Sitzwahl rechtsmißbräuchlich. Dann kann der Verein nicht in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen werden, das für den satzungsgemäß vorgesehenen Vereinssitz örtlich zuständig ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1738378 |
NJW-RR 1999, 335 |
NZG 1998, 782 |
MDR 1998, 1371 |
Rpfleger 1998, 476 |
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