Entscheidungsstichwort (Thema)

Vereinsregistersache: Ablehnung eines Eintragungsantrages wegen rechtsmißbräuchlicher Wahl des Vereinssitzes

 

Orientierungssatz

Wenn ein Verein in seiner Satzung als Sitz einen Ort bestimmt hat, an dem er keine Aktivitäten entfaltet, ist die Sitzwahl rechtsmißbräuchlich. Dann kann der Verein nicht in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen werden, das für den satzungsgemäß vorgesehenen Vereinssitz örtlich zuständig ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738378

NJW-RR 1999, 335

NZG 1998, 782

MDR 1998, 1371

Rpfleger 1998, 476

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