Entscheidungsstichwort (Thema)
Identität des Objekts bei Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentum
Orientierungssatz
Ist in der vollstreckbaren Urkunde als Haftungsgegenstand ein Grundstück ernannt, so kann in das daraus gemäß WoEigG § 3, § 8 entstandene Wohnungseigentum ohne Umschreibung der Vollstreckungsklausel vollstreckt werden (Entgegen LG Weiden, 1984-02-09, 3 T 79/84, RPfleger 1984, 280).
Fundstellen
Dokument-Index HI1730946 |
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