Entscheidungsstichwort (Thema)

Identität des Objekts bei Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentum

 

Orientierungssatz

Ist in der vollstreckbaren Urkunde als Haftungsgegenstand ein Grundstück ernannt, so kann in das daraus gemäß WoEigG § 3, § 8 entstandene Wohnungseigentum ohne Umschreibung der Vollstreckungsklausel vollstreckt werden (Entgegen LG Weiden, 1984-02-09, 3 T 79/84, RPfleger 1984, 280).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730946

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