Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem veralteten Sachverständigengutachten

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt, das älter als zwei Jahre ist, entspricht nicht den formellen Anforderungen des MHG § 2 Abs 2 (juris: MietHöReglG).

 

Normenkette

MietHöReglG § 2 Abs. 2 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 542098

NJW-RR 1999, 91

NZM 1998, 508

ZMR 1998, 430

WuM 1998, 229

IPuR 1998, 56

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