Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Herausgabeanspruch des Wohnungseigentümers bei abredewidriger Vermietung im eigenen Namen durch die Hausverwaltung

 

Leitsatz (amtlich)

Vermietet eine Hausverwaltung abredewidrig im eigenen Namen, kann der Mieter sich gegenüber dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht auf ein Recht zum Besitz berufen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733679

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