Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mietminderung bei Heizgeräuschen im Schlafraum
Leitsatz (amtlich)
1. Wird der Ruhepegel eines Schlafraums durch Heizungsgeräusche nachts um 10dB(A) überschritten, ist von einem nicht unerheblichen Mangel der Wohnung auszugehen. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Geräusche noch unterhalb der Grenze der DIN 4109 von 30dB(A) liegen.
2. Für die Berechnung der Minderungsquote ist von der Fläche der durch den Mangel betroffenen Räume und sowie von dem qualitativen und zeitlichen Umfang der Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Gebrauchs dieser Räume auszugehen.
Fundstellen
Haufe-Index 1737149 |
NZM 2000, 490 |
NJ 2000, 607 |
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