Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verwirkung eines Zahlungsanspruchs wegen rückständiger Miete durch Zeitablauf

 

Leitsatz (amtlich)

Wird ein Mietzinsrückstand noch während der Vertragslaufdauer, aber nach Schlüsselrückgabe fast drei Jahre nach Fälligkeit geltend gemacht, ist dieser Anspruch nicht automatisch verwirkt. Es muß vielmehr ein Umstandsmoment dargetan und bewiesen werden - ein jahrelanges Schweigen des Vermieters ist für sich allein nicht genügend.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735157

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