Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisbindung in Berlin: Wirksamkeit eines Staffelmietvertrages vor Wegfall der Mietpreisbindung. Mietpreisbindung in Berlin: keine Kündigung wegen Mietrückstands bei Rechtsirrtum des Mieters über die Wirksamkeit der Staffelmietvereinbarung

 

Orientierungssatz

1. Eine Staffelmiete, die in Berlin noch vor dem Inkrafttreten des GVW (juris: WositVerbBlnG) vereinbart wurde, ist wirksam (vergleiche OLG Hamm, 1980-10-09, 4 Re Miet 2/80, NJW 1981, 234 und KG Berlin, 1982-01-29, 8 W RE Miet 4902/81, NJW 1982, 2077).

2. Wenn ein Mieter nach Wegfall der Mietpreisbindung fällige Mieterhöhungsbeträge nicht zahlt, so berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung wegen Zahlungsrückstandes, wenn der Mieter sich in einem - entschuldbaren - Rechtsirrtum über die Wirksamkeit der Staffelmietvereinbarung befand.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737153

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