Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Nutzungsentschädigung bei vom Vermieter vereitelter Rückgabe

 

Leitsatz (amtlich)

Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß er die Wohnung aufgibt, diese auch geräumt hat und die Schlüsselübergabe lediglich daran scheitert, daß der Vermieter den vereinbarten Übergabetermin nicht einhält.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739560

ZMR 1999, 762

RdW 2000, 284

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