Entscheidungsstichwort (Thema)

Veränderung des Fußbodens mit Erlaubnis des Mieters

 

Orientierungssatz

Gestattet der Mieter dem Vermieter nach dem Einzug in die Wohnung, den Parkettfußboden mit einer Trittschallschutzdämmschicht zu versehen und darauf einen Teppichboden zu verlegen, so ist er nicht berechtigt den Mietzins zu mindern.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734782

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