Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung einer Hauswartwohnung: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters
Orientierungssatz
Bei der Kündigung einer Hauswart-Dienstwohnung muß der Vermieter - wenn schon nicht in dem Kündigungsschreiben selbst - zumindest im Laufe des Räumungsrechtsstreits den von ihm geltend gemachten Betriebsbedarf, dh seine Bemühungen um einen neuen Bewerber für die Hauswart-Dienststelle, konkret darlegen und ggfs beweisen. Die bloße unsubstantiierte Behauptung im Prozeß, die Wohnung für einen neuen Hauswart zu benötigen, reicht hierfür nicht aus (vergleiche OLG Stuttgart, 1985-11-22, 8 REMiet 1/85, WuM 1986, 132).
Fundstellen
Dokument-Index HI1733618 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen