Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Kündigungsrecht des Mieters bei genereller Verweigerung der Untervermietungserlaubnis

 

Leitsatz (amtlich)

Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermietinteressenten nicht benannt hat.

 

Orientierungssatz

Zitierung: Abgrenzung OLG Koblenz, 30. April 2001, 4 W - RE - 525/00, Grundeigentum 2001, 769.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739318

ZMR 2001, 969

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