Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Darlegungslast des Mieters einer ehemals preisgebundenen Altbauwohnungen in West-Berlin hinsichtlich einer Mietpreisüberhöhung. Wohnraummietverhältnis: Bestandschutz der preisrechtlich zulässigen Miete
Leitsatz (amtlich)
1. Der Mieter einer ehemals preisgebundenen Altbauwohnung in West-Berlin ist für eine Behauptung darlegungspflichtig, daß die vereinbarte Miete gegen WiStG § 5 (juris: WiStrG) oder GVW § 3 (juris: WositVerbBluG) verstoße.
2. Dazu ist auch die preisrechtlich zulässige Miete am 1. Januar 1988 anzugeben; notfalls hat der Mieter zunächst einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter durchzusetzen.
Orientierungssatz
Die am 31.12.1987 in Berlin preisrechtlich zulässigen Mieten genießen Bestandsschutz, auch wenn sie nicht mit WiStG § 5 vereinbar sind. Modernisierungszuschläge, die erst nach dem Stichtag vom 31.12.1987 geltend gemacht wurden, sind ebenfalls vom Bestandsschutz umfaßt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734090 |
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