Entscheidungsstichwort (Thema)

Beweissicherungsverfahren wegen Mietminderung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens sind nicht gegeben, wenn der Antragsteller nur wissen will, zu welchem Prozentsatz die bestehenden Mängel eine Mietminderung rechtfertigen. Denn der Prozentsatz einer Mietminderung kann nicht Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens sein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734128

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