Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Staffelmietvereinbarung: Überschreitung der maximalen Laufzeit. Unwirksame Staffelmietvereinbarung: Wirksamkeit für zehnjährige Laufzeit
Orientierungssatz
Überschreitet eine im Mietvertrag vorgesehene Staffelmietvereinbarung die in MHG § 10 Abs 2 S 2 (juris: MietHöReglG) vorgeschriebene maximale Laufzeit von 10 Jahren, so wird sie dadurch nicht insgesamt unwirksam, sondern nur insoweit, wie die maximale Laufzeit von zehn Jahren überschritten wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736909 |
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