Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen Raumluftbelastung mit PAK

 

Orientierungssatz

1. Nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes ist bei einem Gehalt von Benzo(a)pyren von weniger als 10 mg/kg im (hier: Parkett-)Kleber nichts zu veranlassen.

2. Wird bei einer Hausstaubuntersuchung eine Belastung der Raumluft mit einer PAK-Konzentration (hier:4,3 mg/kg) festgestellt, die erst mittelfristig Maßnahmen erforderlich werden läßt, kann noch kein erheblicher Mangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB a.F. angenommen werden.

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 06.04.2005; Aktenzeichen 5 StR 68/05)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733458

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