Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietverhältnis: Widerruf der geduldeten, unentgeltlichen Nutzung des Dachs einer Tiefgarage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Mieter

 

Leitsatz (amtlich)

Der Vermieter ist nur dann berechtigt, die geduldete unentgeltliche Nutzung des Dachs einer Tiefgarage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Mieter zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

 

Orientierungssatz

Ein Autostellplatz gehört nicht zu den Gemeinschaftseinrichtungen, die üblicherweise, sofern sie vorhanden sind, automatisch zum Gegenstand der mietvertraglichen Nutzung gerechnet werden. Vielmehr stellt die Stellplatznutzung eine Sondernutzung dar, für die es einer besonderen Erlaubnis bedarf.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737989

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