Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Überlassung der Wohnung an den nichtehelichen Lebensgefährten
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Mieter ist nur solange berechtigt, dem nichtehelichen Lebenspartner die Wohnung zu überlassen, wie die Lebensgemeinschaft tatsächlich durch gemeinsame Wirtschafts- und Haushaltsführung besteht. Überwiegender Auslandsaufenthalt des Mieters hebt die Lebensgemeinschaft auf.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI538305 |
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