Entscheidungsstichwort (Thema)
Im Mietvertragsrubrum nicht aufgeführter Ehegatte
Orientierungssatz
Der im Mietvertragsrubrum nicht aufgeführte Ehegatte wird nicht dadurch Mitmieter, daß er den Vertrag mitunterschreibt bei einer derartigen Fallgestaltung erlangt der mitunterzeichnende Ehegatte nur Bürgenrechte und geht nur Bürgenpflichten ein.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732309 |
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