Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortführung des Mietverhältnisses mit Lebenspartner des verstorbenen Mieters

 

Orientierungssatz

BGB § 569a Abs 2 S 1 ist im Wege analoger Anwendung auf solche Personen zu erstrecken, die zum Mieter in einer quasi familiären Beziehung gestanden haben. Das ist bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften jedenfalls dann anzunehmen, wenn eine auf Dauer gegründete, sehr eng geknüpfte gemeinsame Lebensführung bestand (vergleiche LG Karlsruhe, 1981-10-23, 9 S 375/81, NJW 1982, 1884 und BGH, 1982-05-07, V ZR 58/81, NJW 1982, 1868).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736507

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