Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwirkung des Mieterhöhungsrechts wegen gestiegener Betriebskosten
Leitsatz (amtlich)
Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach MHG § 4 Abs 2 (juris: MietHöReglG) ist auch nach vier Jahren möglich, wenn nicht besondere Umstände für eine Verwirkung sprechen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737641 |
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