Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwirkung des Mieterhöhungsrechts wegen gestiegener Betriebskosten

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach MHG § 4 Abs 2 (juris: MietHöReglG) ist auch nach vier Jahren möglich, wenn nicht besondere Umstände für eine Verwirkung sprechen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737641

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