Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht im Beitrittsgebiet: "Malermäßige Instandsetzung" als Schönheitsreparaturen

 

Leitsatz (amtlich)

Der Begriff "malermäßige Instandsetzung" nach ZGB § 104 (juris: ZGB DDR)ist mit Schönheitsreparaturen nach BV 2 § 28 Abs 4 S 2 identisch.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737834

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